Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Leistungsbedingungen für Luftaufnahmen ferngesteuerter Fluggeräte der Project Solutions GmbH

§ 1 Geltung

 

(1) Alle Leistungen und Angebot erfolgen auf Basis der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Project Solutions GmbH (im Folgenden Project Solutions). Für Luftaufnahmen gelten ergänzend die folgenden Regelungen:

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

(1) Der Auftraggeber sorgt im Falle der Beauftragung von Außenaufnahmen unverzüglich für eine schriftliche Start- und Landegenehmigung für die Project Solutions seitens des Grundstückseigentümers. Weitere für die Beantragung der Aufstiegsgenehmigung notwendige Genehmigungen und Unterlagen sind ebenfalls in Absprache mit  Project Solutions unverzüglich durch den Auftraggeber beizubringen. Die Aufstiegsgenehmigung bei der zuständigen Luftbehörde innerhalb Deutschlands besorgt die Project Solutions.

 

(2) Kosten und Beschaffung der notwendigen Unterkünfte, Hilfskräfte, Absperrmaßnahmen sowie erforderliche behördliche Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

§ 3 Preise und Zahlungen

 

(1) Die Preise gelten für den in dem Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

 

(2) Werden festgelegte Dreh- und Einsatztage aus nicht von Project Solutions zu vertretenden Gründen (schlechte Wetterverhältnisse etc.) verschoben oder gestrichen, ist dieses vom Auftraggeber mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Termin schriftliche mitzuteilen. Bei fristgerechter Mitteilung werden Einsätze ohne Berechnung einer gesonderten Stornierungsgebühr verschoben. Bis dahin entstandene Kosten übernimmt der Auftraggeber. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht in der vorstehenden Frist, werden dem Auftraggeber 70% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.

 

(3) Werden festgelegte Dreh- und Einsatztage für Livesendungen oder Auslandsproduktionen aus nicht von Project Solutions zu vertretenen Gründen verschoben oder gestrichen, werden dem Auftraggeber 100% der Auftragssumme in Rechnung gestellt, sofern dieser nicht mindestens sieben Kalendertage vor der geplanten Abreise eine schriftliche Stornierung an die Project Solutions sendet. Die durch den Auftrag bis zur Absage/Verlegung bereits entstandenen Kosten sind der Project Solutions in jedem Fall zu erstatten.

 

(4) Im Falle der Beauftragung eines Auslandseinsatzes sind vom Auftraggeber die Kosten für das A.T.A.Carnet-Dokument für die vorübergehende Einfuhr der Ausrüstungsgegenstände zu übernehmen (gilt nur im Falle der Beauftragung für Einsätze in Staaten die am A.T.A. Übereinkommen teilnehmen).

 

 

§ 4 Leistung und Leistungszeit

 

(1) Leistungen erfolgen für die Luftaufnahmen mit Koptern ab Hamburg.

 

 

 

 

 

(2) Die Aufzeichnung des Bildmaterials erfolgt unmittelbar in den Kameras an den Fluggeräten. Ein Kontrollmonitor am Videowagen bzw. beim Videooperator empfängt das Videosignal in Echtzeit. Eine Nachbereitung und Überspielung auf ein anderes als das abgesprochene Format ist grundsätzlich möglich, wird aber gesondert in Rechnung gestellt. Bei Liveübertragungen in HD-SDI oder SD-SDI wird das Bildsignal direkt vom Empfänger von Project Solutions weitergeleitet.

 

(3) die Abnahme des Bildmaterials erfolgt durch den Auftragsgeber unmittelbar nach dem durchgeführten Flug am Monitor des Videowagens.

 

 

§ 5 Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens

 

Die Project Solutions übernimmt keine Haftung für Leben, Gesundheit und Eigentum von Schauspielern oder anderen Personen (z.B. Darstellern, Kameraleuten, Komparsen u.ä.) die entgegen vorbezeichnetem Anraten auf eigenen Wunsch oder auf Wunsch des Auftraggebers in irgendeiner Form im Gefahrenbereich des Fluggerätes tätig werden. Risiken, die durch vorgeschriebenen Einsatz von Personen entstehen, sind vom Auftraggeber ausdrücklich zu versichern.

 

 

§ 6 Sicherheit

 

(1) Der Einsatz kann vom Piloten oder dem Flugleiter jederzeit aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden. Dies gilt auch bei schlechten Sicht- bzw. Wetterbedingungen.

 

(2) Die elektrobetriebenen Multikopter dürfen nicht unmittelbar über unbeteiligten Personen (z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen) bzw. über Publikum eingesetzt werden.

 

(3) Der maximale Aktionsradius des Multikopters beträgt je nach Umgebung rd. 300m bei einer maximalen Flughöhe von ca. 100m über dem Pilotenstandort. Es muss immer ein direkter Sichtkontakt zwischen Fluggerät und Pilot bestehen.

 

(4) Je nach Anforderung kann der Multikopter bis Windstärke 5 Bft (35 km/h) eingesetzt werden. Der Kleinkopter ist einsetzbar bis 4 Bft (etwa bis 20 km/h)

 

(5) Sämtliche geplanten Einsätze sind rechtzeitig vor dem Einsatz im Detail mit der Project Solutions abzustimmen.

 

(6) Das zum Einsatz kommende Team von Project Solutions ist im Rahmen von Außenaufnahmen an die Auflagen der zuständigen Luft- und anderen Behörden gebunden. Bei Auslandseinsätzen ist ein entsprechender Vorlauf zu planen, damit Project Solutions die landesspezifischen rechtlichen Vorgaben prüfen und ggf. notwendige Genehmigungen beantragen kann.

 

(7) Alle sicherheitsrelevanten Fragen müssen rechtzeitig im Vorfeld mit Project Solutions besprochen werden.

 

(8) Auf öffentlichem Gelände gelten gesonderte Sicherheitsmaßnahmen, die im Vorfeld besprochen werden müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                Hamburg den 01.05.2016